Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Martinec Exclusive Design (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

(2) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.

(3) Maße, Abbildungen und Zeichnungen etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§ 4 Ausführungsfristen

(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

(2) Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. fehlende Baufreiheit, nicht fertiggestellte Vorarbeiten anderer Gewerke), verlängern sich die Fristen entsprechend.

§ 5 Abnahme und Gewährleistung

(1) Die Abnahme der Leistung hat nach Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

(3) Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (VOB/B bzw. BGB).

(4) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung).

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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